Durch diese Zusatzuntersuchung lässt sich die Sicherheit der Krebsvorsorgeuntersuchung unter Umständen steigern.
Der vaginale Ultraschall des weiblichen Beckens dient der bildlichen Darstellung von:
- Gebärmutter
- Gebärmutterschleimhaut
- Harnblase
- Eierstöcken
Diese Untersuchung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke. Das Abtasten ermöglicht eine Beurteilung von Größe und Oberfläche der oben genannten Organe.
Durch die Ultraschalluntersuchung ist eine Feinbeurteilung von Gebärmutter, Eierstöcken und Harnblase möglich.
Die Durchführung dieser Ultraschallleistung ist bei fehlender medizinischer Notwendigkeit, als Routinekontrolle, nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung und muss daher nach GOÄ privat bezahlt werden.