Was sind “individuelle Gesundheitsleistungen” (IGeL)?
Es ist bekannt, dass fachärztliche Leistungen nur noch auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können, wenn diese in deren Leistungsspektrum aufgenommen wurden.
Dabei ist der Umfang des Leistungskatalogs gesetzlich geregelt. Die Leistungen müssen “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten”. Medizinisch sinnvolle Untersuchungen, die nicht Bestandteil dieses Leistungsspektrums sind, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Wenn Sie diese Untersuchungen wünschen, müssen sie von Ihnen selbst bezahlt werden.
Zum Thema Frauengesundheit:
Ultraschalluntersuchung des weiblichen Beckens
Durch diese Zusatzuntersuchung lässt sich die Sicherheit der Krebsvorsorgeuntersuchung unter Umständen steigern.
Der vaginale Ultraschall des weiblichen Beckens dient der bildlichen Darstellung von:
- Gebärmutter
- Gebärmutterschleimhaut
- Harnblase
- Eierstöcken
Diese Untersuchung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke. Das Abtasten ermöglicht eine Beurteilung von Größe und Oberfläche der oben genannten Organe.
Durch die Ultraschalluntersuchung ist eine Feinbeurteilung von Gebärmutter, Eierstöcken und Harnblase möglich.
Die Durchführung dieser Ultraschallleistung ist bei fehlender medizinischer Notwendigkeit, als Routinekontrolle, nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung und muss daher nach GOÄ privat bezahlt werden.
Akupunktur
Die Akupunktur ist eine mittlerweile auch von der Schulmedizin weitestgehend akzeptierte Methode. Sie kann gerade im Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe bei vielen Störungen erfolgreich angewendet werden.
Der Vorteil der Methode liegt darin, dass sie gefahrlos und nahezu frei von Nebenwirkungen ist und daher bis auf ganz wenige Ausnahmen bei allen Personen durchgeführt werden kann.
Hauptanwendungsbereiche in unserer Praxis sind:
- Migräne
- Rückenschmerzen, u.a. auch in der Schwangerschaft
- starkes Schwangerschaftserbrechen („Hyperemesis gravidarum“)
- Akupunktur zur Vorbereitung auf die Geburt
In unserer Praxis führt Herr Dr. Klever die Akupunkturbehandlungen durch. Diese Leistung wird nicht von den Krankenkassen übernommen.
Bladder Check
Zum Thema Schwangerschaft:
Erst-Trimester-Screening (Messung der Nackentransparenz)
Bei dem Erst-Trimester-Screening handelt es sich um die Kombination einer Ultraschalluntersuchung des Embryos mit einer Untersuchung des mütterlichen Blutes.
Diese Untersuchung die zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, soll das individuelle Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) bestimmen.
Bei der Risikokalkulation werden das mütterliche Alter, die Länge des Embryos, die Breite der kindlichen Nackentransparenz und zwei mütterliche Blutwerte (PAPP-A und freies ß-HCG) verwertet.
Auf diese Weise liegt die mögliche Entdeckungsrate für das Down-Syndrom bei 80%-90%.
Bei einem Ergebnis mit erhöhter Risikokonstellation werden die Durchführung einer Fruchtwasserpunktion und ein erweiterter Organ-Ultraschall zwischen der 19. – 21. Schwangerschaftswoche empfohlen.
Für die Durchführung des Erst-Trimester-Screenings, das in unserer Praxis durch Frau Dr. Lange und Dr. Klever erfolgt, ist eine jährliche Re-Zertifizierung der Fetal Medicine Foundation (www.fmf-deutschland.info) notwendig, an der beide Ärzte regelmäßig teilnehmen.
Das Erst-Trimester-Screening ist unabhängig vom mütterlichen Alter keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher als individuelle Gesundheitsleistung privat liquidiert werden.
Weitere Details werden während eines ausführlichen Gespräches in der Praxis mit der Patientin erörtert.
Nicht Invasiver Pränatal Test (NIPT)
Eine weitere Möglichkeit der vorgeburtlichen Diagnostik von genetischen Erkrankungen (z.B. Trisomie 21 „Down-Syndrom“) des ungeborenen Kindes ist seit einigen Jahren die Untersuchung kindlicher Erbsubstanz (DNA), die aus dem Blut der werdenden Mutter gewonnen werden kann.
In unserer Praxis wird dieser Test ab der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Auf diese Weise können zahlenmäßige Auffälligkeiten der Chromosomen 13, 18, 21 sowie der Geschlechtschromosomen X und Y untersucht werden. Die Erkennung einer Trisomie 21 – auch unter dem Namen Down-Syndrom oder Mongolismus bekannt – ist auf diese Weise in etwa 99% möglich. Die Erkennungsrate einer Trisomie 13 oder Trisomie 18 ist geringer. Eine 100%ige Sicherheit gibt es mit dieser Methode nicht. Auch gibt es die Möglichkeit, dass der Test in extrem seltenen Fällen „Alarm schlägt“, obwohl keine genetische Erkrankung bei dem Kind vorliegt. Aus diesem Grunde sollte bei eventuell festgestelltem erhöhtem Risiko für das Vorliegen einer Erkrankung, anschließend eine Fruchtwasserpunktion oder Plazentabiopsie zur Sicherung oder Ausschluss einer solchen Erkrankung durchgeführt werden.
Bei Zwillingsschwangerschaften hat dieser Test eine reduzierte Aussagekraft.
In wenigen Fällen gelingt die Durchführung dieses Testes nicht. Der Test kann dann wiederholt werden. Sollte erneut kein Ergebnis möglich sein, wird auf eine Bezahlung des Testverfahrens verzichtet.
Es gibt mehrere Firmen, die einen solchen Test anbieten. Er wird unabhänigig vom mütterlichen Alter durchgeführt und ist i.d.R. keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Daher muss er als individuelle Gesundheitsleistung liquidiert werden. Weitere Details werden während eines ausführlichen Gespräches in der Praxis mit der Patientin erörtert.