Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft.
Wir legen in unserer Praxis großen Wert auf eine umfassende Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft. Es liegt uns am Herzen, die Schwangerschaft als positives Erlebnis zu begleiten. Gerade deshalb setzen wir auch modernste Technik ein, um eine möglichst umfassende und sichere Betreuung selbst durchführen zu können, ohne Sie in Kliniken überweisen zu müssen.
Nachfolgend werden einige Bereiche der Schwangerschaftsbetreuung dargestellt.
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
Die Mutterschaftsrichtlinien, an die sich jeder betreuende Frauenarzt hält, sehen eine Reihe von Leistungen vor, die wir Ihnen selbstverständlich alle in unserer Praxis anbieten.
Während der gesamten Schwangerschaft sind 3 Basisultraschalluntersuchungen vorgesehen. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind bei einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge kein Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei krankhaften Befunden können weitere spezielle Ultraschalluntersuchungen zum Ausschluss von Fehlbildungen und sogenannte Doppleruntersuchungen (Durchblutungsdiagnostik des ungeborenen Kindes und des Mutterkuchens) notwendig sein.
Nach den Mutterschaftsvorsorgerichtlinien müssen zur weiteren vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) Schwangere, die 35 Jahre und älter bei der Entbindung sind, auf eine Amniozentese (= Fruchtwasserpunktion) angesprochen werden. Diese wird ebenso bei bekannten Erberkrankungen und auffälligen Ultraschallbefunden als Kassenleistung übernommen.
Daneben gibt es jedoch noch eine ganze Reihe weiterer, sinnvoller Untersuchungen, die leider nicht regelhaft zur Mutterschaftsvorsorge gehören. Diese können im Einzelfall die Sicherheit für Mutter und Kind erhöhen.
Dazu gehören:
- Erst-Trimester-Screening (Nackentransparenz)
- Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)
- 3D/4D Ultraschall
Diese Untersuchungsmöglichkeiten sind keine Kassenleistung und müssen daher privat bezahlt werden.
Zu Anfang der Schwangerschaft werden wir Ihnen ausführliches Informationsmaterial über die Schwangerschaft mitgegeben und im nächsten Gespräch werden wir Sie individuell beraten. Sie können dann entscheiden, welchen Umfang Ihre persönliche Schwangerschaftsvorsorge haben soll und welche Untersuchungen Ihnen wichtig sind!
Erweiterte vorgeburtliche Diagnostik
Zur erweiterten vorgeburtlichen Diagnostik gehören die Bereiche:
Erst-Trimester-Screening
Bei dem Erst-Trimester-Screening handelt es sich um die Kombination einer Ultraschalluntersuchung des Embryos mit einer Untersuchung des mütterlichen Blutes.
Diese Untersuchung die zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, soll das individuelle Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) bestimmen.
Bei der Risikokalkulation werden das mütterliche Alter, die Länge des Embryos, die Breite der kindlichen Nackentransparenz und zwei mütterliche Blutwerte (PAPP-A und freies ß-HCG) verwertet.
Auf diese Weise liegt die mögliche Entdeckungsrate für das Down-Syndrom bei 80%-90%.
Bei einem Ergebnis mit erhöhter Risikokonstellation werden die Durchführung einer Fruchtwasserpunktion und ein erweiterter Organ-Ultraschall zwischen der 19. – 21. Schwangerschaftswoche empfohlen.
Für die Durchführung des Erst-Trimester-Screenings, das in unserer Praxis durch Frau Dr. Lange und Dr. Klever erfolgt, ist eine jährliche Re-Zertifizierung der Fetal Medicine Foundation (www.fmf-deutschland.info) notwendig, an der beide Ärzte regelmäßig teilnehmen.
Das Erst-Trimester-Screening ist unabhängig vom mütterlichen Alter keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher als individuelle Gesundheitsleistung privat liquidiert werden.
Weitere Details werden während eines ausführlichen Gespräches in der Praxis mit der Patientin erörtert.
Fetal-DNA-Testung
Nicht Invasiver Pränatal Test (NIPT)
Eine weitere Möglichkeit der vorgeburtlichen Diagnostik von genetischen Erkrankungen (z.B. Trisomie 21 „Down-Syndrom“) des ungeborenen Kindes ist seit einigen Jahren die Untersuchung kindlicher Erbsubstanz (DNA), die aus dem Blut der werdenden Mutter gewonnen werden kann.
In unserer Praxis wird dieser Test ab der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Auf diese Weise können zahlenmäßige Auffälligkeiten der Chromosomen 13, 18, 21 sowie der Geschlechtschromosomen X und Y untersucht werden. Die Erkennung einer Trisomie 21 – auch unter dem Namen Down-Syndrom oder Mongolismus bekannt – ist auf diese Weise in etwa 99% möglich. Die Erkennungsrate einer Trisomie 13 oder Trisomie 18 ist geringer. Eine 100%ige Sicherheit gibt es mit dieser Methode nicht. Auch gibt es die Möglichkeit, dass der Test in extrem seltenen Fällen „Alarm schlägt“, obwohl keine genetische Erkrankung bei dem Kind vorliegt. Aus diesem Grunde sollte bei eventuell festgestelltem erhöhtem Risiko für das Vorliegen einer Erkrankung, anschließend eine Fruchtwasserpunktion oder Plazentabiopsie zur Sicherung oder Ausschluss einer solchen Erkrankung durchgeführt werden.
Bei Zwillingsschwangerschaften hat dieser Test eine reduzierte Aussagekraft.
In wenigen Fällen gelingt die Durchführung dieses Testes nicht. Der Test kann dann wiederholt werden. Sollte erneut kein Ergebnis möglich sein, wird auf eine Bezahlung des Testverfahrens verzichtet.
Es gibt mehrere Firmen, die einen solchen Test anbieten. Er kann unabhänigig vom mütterlichen Alter durchgeführt werden. Ab dem 1. Juli 2022 ist dieser Test bei entsprechender Indikation eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Weitere Details werden während eines ausführlichen Gespräches in der Praxis mit der Patientin erörtert.
Fruchtwasserpunktion
Die Fruchtwasserpunktion ist die am häufigsten durchgeführte Untersuchung zur Feststellung von zahlenmäßigen oder strukturellen Veränderungen der Chromosomen des ungeborenen Kindes. Ein Beispiel stellt die Trisomie 21 – bekannt als Down-Syndrom – dar.
Die Amniozentese wird in unserer Praxis seit 1999 durchgeführt.
Bei Vorliegen der Altersindikation (Frauen ab 35 Jahren) aber auch bei bestimmten anderen Risikokonstellationen, wie familiär bekannten genetischen Erkrankungen oder erhöhtem individuellem Risiko bei der Auswertung eines Erst-Trimester-Screenings wird die Durchführung einer Fruchtwasserpunktion empfohlen.
Die Punktion wird ab der 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Informationen zur Durchführung und Risiken der Punktion sowie von Verhaltensmaßregeln nach erfolgter Punktion erfolgt in einem ausführlichen und separaten Gespräch einige Tage vor der Amniozentese.
Die Fruchtwasserpunktion wird in unserer Praxis von Dr. Klever durchgeführt.
Spezieller Ultraschall bei Risikoschwangerschaften
Fehlbildungsultraschall
Zur weiterführenden Organdiagnostik des ungeborenen Kindes gibt es die Möglichkeit, einen ausführlichen Ultraschall durchzuführen. Aufgrund der zu dieser Zeit guten Ultraschallbedingungen, der übersichtlichen Darstellung des Kindes und schon guten Beurteilungsmöglichkeiten der inneren Organe und der knöchernen Strukturen wird dieser erweiterte Organ-Ultraschall zwischen der 19.–21. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Dieser geht in seinem Aufwand und seiner Genauigkeit über das Maß des zwischen der 19.–22. Schwangerschaftswoche routinemäßig durchgeführten 2. Ultraschall-Screenings hinaus. Ein vollständiger Ausschluss kindlicher Erkrankungen kann aber auch mit dieser Untersuchung nicht garantiert werden.
Bei Vorliegen bestimmter Risikokonstellationen kann die Durchführung dieses Organ-Ultraschalls notwendig sein.
Die Durchführung des erweiterten Organ-Ultraschalls bedarf einer gesonderten Zulassung und erfolgt in unserer Praxis durch Dr. Lange und Dr. Klever.
Bei medizinischer Indikationen werden die Kosten von der Krankenkasse getragen. Sowohl Dr. Klever als auch Dr. Lange haben die Berechtigung, diese Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.
Dopplersonographie
Bei der Doppler-Ultraschall-Untersuchung besteht die Möglichkeit, die Durchblutung kindlicher oder mütterlicher Blutgefäße zu überprüfen.
Die Untersuchung kann bei bestimmten Risikokonstellationen wie z.B. mütterlichem Bluthochdruck, Mehrlingsschwangerschaften oder verzögertem kindlichen Wachstum das rechtzeitige Erkennen von Gefahrensituationen für Mutter und Kind ermöglichen. Dies ist auf diese Weise häufig deutlich früher möglich, als mit Hilfe des CTGs.
Zur Durchführung dieser Untersuchung sind hochauflösende Farbdopplergeräte notwendig, von denen zwei in unserer Praxis zur Verfügung stehen.
Auch die Durchführung des Doppler-Ultraschalls erfordert eine gesonderte Zulassung. Diese Untersuchung wird bei uns von Frau Dr. Lange und Dr. Klever angewendet.
Bei medizinischer Indikationen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Sowohl Dr. Klever als auch Dr. Lange haben die Berechtigung diese Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.
3D- / 4D-Ultraschall
Bei dieser hochmodernen und technisch sehr aufwendigen Untersuchung besteht die Möglichkeit, das ungeborene Kind in seiner dreidimensionalen Struktur und damit plastisch und realistisch darzustellen. Die modernen Ultraschallgeräte können über das stehende Bild hinaus eine kontinuierliche dreidimensionale Darstellung von Filmsequenzen in Echtzeit (4D) erstellen.
Voraussetzung für eine gute Bildqualität sind gute Ultraschallbedingungen, wie die Lage des Kindes und eine ausreichende Fruchtwassermenge. In unserer Praxis erfolgt diese Ultraschalluntersuchung durch Frau Dr. Lange und Dr. Klever.