Frauenärztliche Gemeinschaftspraxis
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  • Krebsfrüherkennung

Bei den Vorsorgeuntersuchungen der Frau nehmen die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen eine zentrale Stellung ein.

Über die Früherkennungsuntersuchungen im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen (“gesetzliche Krebsvorsorge”) hinaus bieten wir eine Reihe von sinnvollen Ergänzungsuntersuchungen an, die von den gesetzlichen Krankenkassen zumeist nicht getragen werden.

Nachfolgend eine kurze Übersicht über das gesamte Leistungsspektrum. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Die jährliche gesetzliche Krebsvorsorge umfasst seit dem 01.01.2020 folgende Untersuchungen:

ab dem 20. Lebensjahrab dem 35. Lebensjahrab dem 50. Lebensjahr
jedes Jahr gynäkologische Tastuntersuchungjedes Jahr gynäkologische Tastuntersuchungjedes Jahr gynäkologische Tastuntersuchung
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit PAP Abstrich jedes Jahr Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit PAP Abstrich und HPV Test alle 3 Jahre Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit PAP Abstrich und HPV Test alle 3 Jahre
zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr
Tastuntersuchung der Brust und Inspektion der Haut
zusätzlich Darmkrebsvorsorge vom 50. bis 55. Lebensjahr jedes Jahr Test auf verborgenes
Blut im Stuhl
ab 55 Jahre diesen Test alle 2 Jahre oder alternativ alle 10 Jahre eine Darmspiegelung
Mammographie-Screening
ab 50 bis 69 Jahre alle 2 Jahre

Sinnvolle Ergänzungen zur Krebsfüherkennungsuntersuchung:

Ultraschalluntersuchung des weiblichen Beckens

Der vaginale Ultraschall des weiblichen Beckens dient der bildlichen Darstellung von:

  • Gebärmutter
  • Gebärmutterschleimhaut
  • Harnblase
  • Eierstöcken

Diese Untersuchung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke. Das Abtasten ermöglicht eine Beurteilung von Größe und Oberfläche der oben genannten Organe.

Durch die Ultraschalluntersuchung ist eine Feinbeurteilung von Gebärmutter, Eierstöcken und Harnblase möglich.

Die Durchführung dieser Ultraschallleistung ist bei fehlender medizinischer Notwendigkeit, als Routinekontrolle, nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung und muss daher nach GOÄ privat bezahlt werden.

Durch diese Zusatzuntersuchung lässt sich die Qualität der Krebsvorsorgeuntersuchung steigern.

Ultraschalluntersuchung der Brust

Die Ultraschalluntersuchung der weiblichen Brust ist eine moderne und wissenschaftlich anerkannte Untersuchungsmethode. Es handelt sich um eine ergänzende Methode zur Mammographie und Tastuntersuchung der weiblichen Brust.

Insbesondere zur Beurteilung bei bindegewebsdichter Brust (u.a. bei jüngeren Frauen) ist diese Methode von Vorteil und kann zur frühzeitigen Brustkrebserkennung beitragen.

Es handelt sich um eine schmerzfreie und absolut röntgenstrahlenfreie Untersuchung.

Diese Untersuchungsmöglichkeit ist bei fehlender medizinischer Indikation keine Kassenleistung und muß daher nach GOÄ privat bezahlt werden. Diese Leistung wird von beiden Ärzten in der Praxis angeboten.

Wir sind für Sie da

Telefon: 0212-314747
So finden Sie uns!

Unsere Sprechzeiten

Montag - Mittwoch
7:30 - 12:30
14:30 - 17:30

Donnerstag
7:00 - 12:00
14:30 - 19:00

Freitag
7:30 - 12:30

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Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Martin Klever und Dr. med. Anette Lange
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Friedrich-Ebert-Straße 257
42719 Solingen
Telefon 0212-314747
Telefax 0212-314878

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