Bei den Vorsorgeuntersuchungen der Frau nehmen die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen eine zentrale Stellung ein.
Über die Früherkennungsuntersuchungen im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen (“gesetzliche Krebsvorsorge”) hinaus bieten wir eine Reihe von sinnvollen Ergänzungsuntersuchungen an, die von den gesetzlichen Krankenkassen zumeist nicht getragen werden.
Nachfolgend eine kurze Übersicht über das gesamte Leistungsspektrum. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Die jährliche gesetzliche Krebsvorsorge umfasst seit dem 01.01.2020 folgende Untersuchungen:
ab dem 20. Lebensjahr | ab dem 35. Lebensjahr | ab dem 50. Lebensjahr |
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jedes Jahr gynäkologische Tastuntersuchung | jedes Jahr gynäkologische Tastuntersuchung | jedes Jahr gynäkologische Tastuntersuchung |
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit PAP Abstrich jedes Jahr | Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit PAP Abstrich und HPV Test alle 3 Jahre | Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit PAP Abstrich und HPV Test alle 3 Jahre |
zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr Tastuntersuchung der Brust und Inspektion der Haut | zusätzlich Darmkrebsvorsorge vom 50. bis 55. Lebensjahr jedes Jahr Test auf verborgenes Blut im Stuhl |
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ab 55 Jahre diesen Test alle 2 Jahre oder alternativ alle 10 Jahre eine Darmspiegelung | ||
Mammographie-Screening ab 50 bis 69 Jahre alle 2 Jahre |
Sinnvolle Ergänzungen zur Krebsfüherkennungsuntersuchung:
Ultraschalluntersuchung des weiblichen Beckens
Der vaginale Ultraschall des weiblichen Beckens dient der bildlichen Darstellung von:
- Gebärmutter
- Gebärmutterschleimhaut
- Harnblase
- Eierstöcken
Diese Untersuchung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke. Das Abtasten ermöglicht eine Beurteilung von Größe und Oberfläche der oben genannten Organe.
Durch die Ultraschalluntersuchung ist eine Feinbeurteilung von Gebärmutter, Eierstöcken und Harnblase möglich.
Die Durchführung dieser Ultraschallleistung ist bei fehlender medizinischer Notwendigkeit, als Routinekontrolle, nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung und muss daher nach GOÄ privat bezahlt werden.
Durch diese Zusatzuntersuchung lässt sich die Qualität der Krebsvorsorgeuntersuchung steigern.
Ultraschalluntersuchung der Brust
Die Ultraschalluntersuchung der weiblichen Brust ist eine moderne und wissenschaftlich anerkannte Untersuchungsmethode. Es handelt sich um eine ergänzende Methode zur Mammographie und Tastuntersuchung der weiblichen Brust.
Insbesondere zur Beurteilung bei bindegewebsdichter Brust (u.a. bei jüngeren Frauen) ist diese Methode von Vorteil und kann zur frühzeitigen Brustkrebserkennung beitragen.
Es handelt sich um eine schmerzfreie und absolut röntgenstrahlenfreie Untersuchung.
Diese Untersuchungsmöglichkeit ist bei fehlender medizinischer Indikation keine Kassenleistung und muß daher nach GOÄ privat bezahlt werden. Diese Leistung wird von beiden Ärzten in der Praxis angeboten.